Tarifverhandlung

Der Tarifvertrag

Für viele Arbeitnehmer, aber auch für einige Arbeitgeber, sind die Begriffe Tarifvertrag, Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände ein Buch mit sieben Siegeln. Aus den Nachrichten hört man zwar regelmäßig etwas über Streiks, Tarifverhandlungen oder Tarifverträgen. Aber wie sich dies alles auf den eigenen Arbeitsvertrag oder auf den Umgang mit Beschäftigten oder mit dem Arbeitgeber auswirkt, bleibt oft für den Großteil der Beteiligten nebulös. Dabei ist das grundlegende Prinzip einfach zu erklären:

Was ist überhaupt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist eigentlich eine Art Arbeitsvertrag oder eine Ergänzung zu den bestehenden Arbeitsverträgen. Er enthält unter anderem Regelungen zur Höhe des Lohns, Umfang und Verteilung der Arbeitszeit oder der Anzahl der Urlaubstage. Da der Tarifvertrag aber von erfahrenen Vertretern abgeschlossen ist, ist er meist viel komplizierter und umfangreicher als ein Arbeitsvertrag. Denn immerhin gilt der Tarifvertrag für eine Vielzahl von ArbeitnehmerInnen, vom Büropersonal bis zum Außendienstmitarbeiter. Im Tarifvertrag sind viele Regelungen für eine Vielzahl von unterschiedlichen ArbeitnehmerInnen enthalten. Dies macht es erforderlich, dass der Tarifvertrag sehr viel umfangreicher ist.

Wer schließt den Tarifvertrag?

Arbeitnehmer sind selbst nie direkt an den Verhandlungen oder an dem Abschluss eines Tarifvertrages beteiligt. Dies übernehmen die Gewerkschaften. Eine Gewerkschaft ist ein Verein. Die Mitglieder der Gewerkschaft bestehen in der Regel aus Arbeitnehmern aus bestimmten Berufen. Für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, gibt es grundsätzlich keinen Tarifvertrag. Diese können einen Tarifvertrag auch nicht verlangen.

Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, müssen ihren Arbeitsvertrag daher selbst aushandeln. In der Regel haben Arbeitnehmer aber nicht die Möglichkeit, den Inhalt des Arbeitsvertrages frei auszuhandeln. Meistens muss dem vom Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag zugestimmt werden. Nur wenige Punkte können in der Regel verhandelt werden, wie beispielsweise den Lohn oder die Anzahl der Urlaubstage.

ArbeitnehmerInnen die Mitglied einer Gewerkschaft sind, profitieren unmittelbar von einem Tarifvertrag. Der Tarifvertrag gilt für sie kraft Gewerkschaftsmitgliedschaft. Sie könnten aber auch selbst versuchen, noch bessere Arbeitsbedingungen als im Tarifvertrag für sich auszuhandeln. Dies wird aber kaum möglich sein.

Was ist ein Arbeitgeberverband?

Arbeitgeberverband vs. Gewerkschaft

Die Gewerkschaften können den Tarifvertrag mit einem Arbeitgeber direkt verhandeln und abschließen. Dann steht auf der einen Seite die Gewerkschaft und auf der anderen Seite der einzelne Arbeitgeber. Häufig tritt nun aber hierbei die Situation ein, dass die Gewerkschaft viel mehr Erfahrung hat als der einzelne Arbeitgeber. Die Gewerkschaft ist dann plötzlich viel stärker und kann ihre Erfahrung bei den Vertragsverhandlungen nutzen. Aus diesem Grund geschieht es häufig, dass sich verschiedene Arbeitgeber selbst auch in einem Verein organisieren: Dem Arbeitgeberverband. Bei den Verhandlungen treten dann gleichstarke Partner gegenüber.

So wie Gewerkschaft die Interessen von ihren Mitgliedern (Arbeitnehmern) vertreten können, können Arbeitgeberverbände auch die Interessen ihrer Mitglieder (Arbeitgeber) vertreten. Sobald ein Arbeitgeber aber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes wird, gelten für ihn nun auch Tarifverträge, ohne dass er selbst jemals bei den Verhandlungen dabei war oder den Tarifabschluss selbst herbeigeführt hat.

Und was sind nun Dachverbände?

Dachverbände sind Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden. Der bekannteste Dachverband der Gewerkschaften ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Er besteht aus acht Gewerkschaften. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist ein Dachverband verschiedener Arbeitgeberverbände!

Kompliziert? Ja!

Für wen sprechen die Gewerkschaften?

Dies ist das Wichtige! Die Gewerkschaften vertreten und sprechen nur für ihre Mitglieder! Ein ArbeitnehmerInn, der/die nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, wird von der Gewerkschaft auch nicht vertreten. Ein Tarifvertrag gilt erstmal auch nicht für ihn/sie! Es gilt nur der Arbeitsvertrag!

Im Jahr 2018 waren 18,5 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Deutschland Mitglied einer Gewerkschaft!

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Für wen gilt der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag gilt grundsätzlich nur für die Gewerkschaftsmitglieder. In einem Unternehmern gibt es damit also ArbeitnehmerInnen, für die der Tarifvertrag (Mitglied einer Gewerkschaft) gilt und ArbeitnehmerInnen, für die er nicht gilt (kein Mitglied einer Gewerkschaft).

Aber!!!!

Arbeitsvertrag

Sehr häufig bekommen aller ArbeitnehmerInnen, egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht, einen Arbeitsvertrag vorgelegt, der auf einen bestehenden Tarifvertrag verweist. Damit gehören alle Regelungen des Tarifvertrages auch zu dem Arbeitsvertrag. Wer seine Rechte und Pflichten in diesem Fall wissen will, kann nicht nur in seinen Arbeitsvertrag sehen. Er muss auch in den Tarifvertrag ansehen. Die Tarifverträge müssen dann vom Arbeitgeber so ausgelegt werden, dass jeder Beschäftigte sie einsehen kann.

Wie wirkt der Tarifvertrag?

ArbeitnehmerInnen, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, müssen nichts weiter tun. Der Tarifvertrag gilt für sie ganz automatisch, wie ein Gesetz! Er ersetzt alle Regelungen des Arbeitsvertrages. Es sei denn, dass der Arbeitsvertrag eine vorteilhaftere Regelung enthält.

ArbeitnehmerInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, müssen die Anwendbarkeit des Tarifvertrages gesondert mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Sehr häufig sieht der Arbeitsvertrag aber schon eine entsprechende Anwendbarkeit des Tarifvertrages vor.

Gleichmacherei?

Eigentlich könnten Arbeitgeber mit ihren ArbeitnehmerInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, eigene, vielleicht schlechtere, Arbeitsverträge aushandeln. Es gibt aber viele Gründe, wieso Arbeitgeber für alle ArbeitnehmerInnen die Anwendbarkeit des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag regeln. Zum einen erleichtert es die Verwaltung, wenn für alle ArbeitnehmerInnen die gleichen Regelungen bestehen. Zum anderen würde man Nicht-Gewerkschaftsmitglieder zur Mitgliedschaft treiben, wenn man schlechtere Arbeitsbedingungen aushandelt. Dies scheuen viele Arbeitgeber.

Natürlich könnte man Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in den Arbeitsverträgen auch bevorzugen. Vielleicht in der Hoffnung viele ArbeitnehmerInnen zum Austritt aus der Gewerkschaft zu bewegen. Die Gewerkschaften würden in diesem Fall aber die vorteilhaften Regelungen auch für ihre eigenen Leute verlangen und andernfalls mit Streik drohen…

Tarifvertrag erzwingen?

Häufig wollen Arbeitgeber keinen Tarifvertrag und verweigern Verhandlungen hierüber. In diesem Fall muss die Gewerkschaft den Druck erhöhen, beispielsweise durch einen Streik. Damit soll der Arbeitgeber oder der Arbeitgeberverband gezwungen werden, über einen Tarifvertrag zu verhandeln oder einen Tarifvertrag abzuschließen.

Nun kommt es darauf an, wer den längeren Atem hat.

Denn wenn gestreikt wird, müssen die Gewerkschaft ihre Mitglieder bezahlen. Denn diese bekommen während des Streiks keinen Lohn mehr vom Arbeitgeber. Ist die Streikkasse vorher leer, bevor der Arbeitgeber nachgegeben hat, geht der Gewerkschaft die Puste aus.

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