Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt – Der feine Unterschied

Arbeitnehmer erhalten auch während des Urlaubes Geld! Dies ist „Allgemeinwissen“ und dürfte den meisten Arbeitgebern und Arbeitnehmer geläufig sein (oftmals wird jedoch bei Werkstudentenverträgen, Aushilfsjobs etc. fälschlich angenommen, dass kein Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt besteht). Die rechtlichen Regelung für das Urlaubsentgelts weichen jedoch erheblich vom allgemeinen Wissen über den Urlaub ab.

 

Urlaubsentgelt

Von dem Urlaubsgeld ist das Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Zum allgemeinen Verständnis beider Begriffe ist es jedoch zunächst erforderlich zu verstehen, dass Urlaub und Urlaubsentgelt rechtlich verschiedene Ansprüche sind.

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Anspruch auf Freistellung von der Erbringung der vertraglichen Arbeitsleistung (= Urlaub) und dem Anspruch auf Bezahlung während der Freistellung (= Urlaubsentgelt). Jeder Arbeitnehmer hat hiernach einen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub und einen Anspruch auf Bezahlung während des Urlaubs. Der Arbeitnehmer erhält während seines Urlaubs daher nicht seinen „normalen“ vertraglichen Arbeitslohn, sondern ein Urlaubsentgelt.

Worin besteht der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Arbeitslohn?

Zunächst ist das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG) und nicht wie der Arbeitslohn erst am Ende des Monats. Dieser feine gesetzliche Unterschied dürfte von einer Vielzahl von Arbeitgebern nicht beachtet werden.

Bsp.: Hat ein Arbeitnehmer in den ersten 10 Tagen eines Monats Urlaub, erhält er am Ende des Monats seinen Arbeitslohn für den Zeitraum beginnend vom 11. bis zum letzten Tag. Zudem erhält er vor Beginn seines Urlaubs Urlaubsentgelt für 10 Tage.

Darüber hinaus berechnet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Bei variabler Vergütung wirkt sich diese Berechnung daher besonders stark aus und kann dazu führen, dass das Urlaubsentgelt variiert. Überstunden bleiben hierbei jedoch unberücksichtigt

Bsp.: Hat der Arbeitnehmer in den dreizehn Wochen vor seinem Urlaub viele Zuschläge erhalten (Nachtzuschlag, Sonntagszuschlagetc.) erhöht sich sein Anspruch auf Urlaubsentgelt.

Der Arbeitslohn ist daher der Anspruch auf Zahlung für die vertraglich geleistete Arbeit (Zahlung für eine Gegenleistung). Das Urlaubsentgelt ist der gesetzliche Anspruch auf Geldzahlung auch während des Urlaubs, also einer Zeit, in der die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht wurde (Zahlung ohne eine Gegenleistung).

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers für den Urlaub. Urlaubsgeld wird daher zusätzlich zu dem gesetzlichen Urlaubsentgelt gezahlt. Wann Urlaubsgeld ausgezahlt wird, wird durch den Vertrag oder durch Tarifvertrag geregelt. Möglich ist z. B. eine pauschale Zahlung des Urlaubsgeldes zu einem festen Termin oder eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Urlaub.

Nur wer den Unterschied zwischen Urlaub, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld versteht, kann Abrechnungsfehler bei der Lohnabrechnung vermeiden. verstehen, ob und wann Zahlungen von Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden können.