Verfallsklauseln nach Einführung des Mindestlohngesetzes unwirksam

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2018 (Az.: 9 AZR 162/18) sind sämtliche Verfallsklauseln in nach dem 31.12.2014 geschlossenen Arbeitsverträgen unwirksam, wenn diese den Mindestlohnanspruch nicht ausdrücklich vom Verfall ausnehmen.   Um was geht es?  …