Am 11. Juli 2017 gab das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bekannt, die Ausübung der Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Frankfurt am Main an die die WISAG AG zu vergeben. Vorausgegangen war eine entsprechende Ausschreibung. Der bisherige Dienstleister Acciona Airport Services Frankfurt verliert damit einen Teil seines Tätigkeitsfeld am Frankfurter Flughafen. Aus der regionalen Presse ist zu lesen, dass für die meisten Arbeitnehmer von Acciona dieser Vorgang befremden auslöste und viele Beschäftigte um ihren Arbeitsplatz fürchten.
Rechtliche Grundlage für die Neuvergabe der Bodenabfertigungsdienste an die WISAG AG ist die Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Diese schreibt vor, dass die Dienstleister für Bodenabfertigungsdienste jeweils für die Dauer von höchstens sieben Jahren in einem besondere Auswahlverfahren ausgewählt werden. WARUM? Flughäfen haben seit Beginn an eine monopolistische Stellung. Daher hat die Europäische Union bereits im Jahr 1996 Maßnahmen ergriffen, um diese monopolistische Stellung der Flughäfen aufzubrechen. Hiervon sind und waren auch Bodenabfertigungsdienste betroffen. Es wurde erkannt, dass für die Erbringung von Bodenabfertigungsdienste ebenfalls häufig ein Monopol eines Anbieters bestand und dass die Mitgliedstaaten zudem als Mehrheitseigentümer der Flughäfen großen Einfluss hierauf ausübten. Daher wurde die o. g. Richtlinie erlassen, um den freien Wettbewerb anzukurbeln (vgl. Zur Liberalisierung der Flughafen-Bodendienste, Klaus-Heiner Röhl, Juni 2012).
Daher musste auch am Flughafen Frankfurt erneut eine Ausschreiben über die Erbringung von Bodenabfertigungsdienste durchgeführt werden. 1999, 2006 und 2013 wurde zugunsten der Acciona entschieden. Nachdem die WISAG 2013 Klage gegen das Auswahlverfahren einreichte, wurde die Konzession 2015 neu ausgeschrieben. Das neue Auswahlverfahren konnte der Konkurrenz-Dienstleister nun für sich entscheiden. (Flugrevue vom 14.08.2017).
Für die Arbeitnehmer der Acciona Airport Services Frankfurt GmbH bedeutet dies, dass ihr Arbeitgeber Acciona nunmehr im Bereicht der Bodenabfertigungsdienste keine Arbeitsplätze mehr am Flughafen Frankfurt. Acciona bliebe somit nichts anderes übrig, als den Betriebsteil zu schließen und betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Unwahrscheinlich, jedoch theoretisch möglich ist auch, dass die Arbeitsplätze im Rahmen eines Betriebsübergangs automatisch auf den neuen Anbieter übergehen könnten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die WISAG AG neue Arbeitsverträge mit den Beschäftigten schließt. Die WISAG AG hat letzteres bereits angekündigt.
Die nächsten Schritte sind für die Beschäftigten entscheidend. Die Belegschaft wird voraussichtlich im Falle einer „Übernahme“ durch die WISAG AG „neue Arbeitsverträge“ erhalten. Möglicherweise geschieht dies im Einvernehmen mit Acciona. Es ist aber auf jeden Fall erforderlich, dass der jeweilige Arbeitnehmer zustimmt. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ändert sich nichts (abgesehen von einem Betriebsübergang oder einer betriebsbedingten Kündigung).
Daher sollten die Arbeitnehmer nunmehr sehr aufmerksam sein, wenn sie etwas unterzeichnen (dies sollte man ohnehin generell sein). Alle Änderungen sollten aufmerksam verfolgt werden (Gibt es Änderungen bei der Lohnabrechnung? Werden Lohnabrechnungen plötzlich von jemanden anderem ausgestellt? Wird der Arbeitnehmer plötzlich von der WISAG AG angeschrieben? Erhält der Arbeitnehmer doch ein Infoschreiben bzgl. eines Betriebsüberganges gem. § 613a BGB?)