Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?

Kurz & Knapp

Kann ich von meinem Arbeitgeber oder meinen Arbeitskollegen Schmerzensgeld verlangen, wenn diese mich auf der Arbeit ohne Vorsatz verletzt haben?

Nein!

Der Gesetzgeber hat einen solchen Anspruch klar und eindeutig in § 104 SGB VII und § 105 SGB VII ausgeschlossen. Selbst Kollegen scheint diese Vorschrift schändlicherweise oft nicht bekannt zu sein. Die Folge: Hohe und unnötige Kosten!

Nur wenn der Arbeitgeber oder die Kollegen die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt haben, besteht ein Schmerzensgeldanspruch. Sonst nicht!

Merke!

Wenn kein Vorsatz des Arbeitgebers oder der Kollegen vorliegt und bewiesen werden kann, muss sich der Arbeitnehmer an die gesetzliche Unfallversicherung halten. Diese ersetzt die materiellen Schäden und Gesundheitsbehandlung. Hiervon ist jedoch auch kein Schmerzensgeld umfasst. Ein Prozess wird daher keine Aussicht auf Erfolg haben, solange nicht Vorsatz besteht und nachgewiesen werden kann.