Muss der Arbeitgeber die Anwaltskosten zahlen?

Kurz & Knapp

Die außergerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten der ersten Instanz muss der Arbeitgeber nicht bezahlen!

Kommt der Arbeitgeber mit einer Leistung in Verzug (z.B. Lohnzahlung) oder verliert der Arbeitgeber den Gerichtsprozess, besteht dennoch kein Anspruch gegen den Arbeitgeber zum Ersatz der Anwaltskosten des Arbeitnehmers!

Dies regelt § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes für die Kosten der ersten Instanz. Das Bundesarbeitsgericht hat aber bereits mehrfach entschieden, dass auch die Kosten in der Phase vor der Anrufung des Arbeitsgerichts nicht vom Arbeitgeber zu zahlen sind.

Damit besteht ein erheblicher Unterschied zu sonstigen Streitigkeiten zwischen zwei Bürgern!

Merke!

Sucht der Arbeitnehmer daher einen Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Fragen auf, muss er sich darüber im Klaren sein, dass er Kosten nicht von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt. Auch wenn der Arbeitgeber im Unrecht ist. Regelmäßig wird aber bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe gewährt oder es besteht eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht, die die Kosten übernimmt.