Immer wieder: Überstundenabgeltung

Wer hat Anspruch auf Überstundenabgeltung und was muss man dafür tun? Eine Zusammenfassung über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.2016 (Az.: 5 AZR 362/16).

Wann und Wie sind Überstunden auszuzahlen?

 

Wann ist eine Arbeitsstunde eine Überstunde?

Zunächst sollte der Arbeitsvertrag bestimmen, wie viel Arbeitsstunden der Arbeitnehmer zu leisten verpflichtet ist! Schon hier sind viele Arbeitsverträge leider unvollständig oder ungenau! Ist Vollzeit bei einer 5-Tage Woche vereinbart, schuldet der Arbeitnehmer grds. 40 Arbeitsstunden in der Woche. Hierfür erhält der Arbeitnehmer seinen monatlichen Lohn. Um bestimmen zu können, wann eine Arbeitsstunde eine Überstunde ist, müssen die Regelungen im Arbeitsvertrag herangezogen werden (soweit vorhanden!). Der Teufel steckt hierbei im Detail: Wurde etwa eine tägliche Leistungszeit vereinbart oder eine wöchentliche? Oder wurde gar eine monatlich zu erbringende Arbeitsstundenanzahl vereinbart oder eine wöchentliche Arbeitszeit mit der Verpflichtung des Klägers, im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten?

Bsp.: Wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer 8 Stunden am Tag arbeitet, ist die neunte Stunde eine Überstunde. Wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer 40 Stunden in der Woche arbeitet, ist erst die 41. Stunde in der Woche eine Überstunden und nicht bereits die 9. Arbeitsstunde am Montag!  Wurde eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vereinbart mit der Verpflichtung des Klägers, im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten, wird erst dann ein Überstunde zu berechnen sein, wenn in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten oder 24 Wochen durchschnittlich mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet wurde. Eine Ausnahme gilt aber wiederum, wenn aufgrund betrieblicher Übung jeden Tag nur 8 Stunden zu arbeiten sind. (Der Teufel steckt im Detail!)

Nachdem die genaue Anzahl der Überstunden bestimmt wurde muss im nächsten Schritt bestimmt werden, ob und wie die Überstunden überhaupt zu vergüten sind.

Wann werden Überstunden bezahlt?

Besteht ein Tarifvertrag, sind dort häufig Regelungen zur Bezahlung von Überstunden enthalten. Da die Arbeitsverträge selbst meist unvollständig sind, fehlen dort meist genaue Regelungen zu Überstunden. Gibt es keine Regelung, bedeutet dies aber nicht, dass Überstunden nicht zu bezahlen sind. Denn nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Dies dürfte bei Überstunden in der Regel der Fall sein, denn niemand wird ohne Lohn freiwillig arbeiten. Nur bei Diensten, die besonders hoch entlohnt werden, wird teilweise angenommen, dass in dem hohen monatlichen Arbeitslohn bereits eine bestimmte Anzahl von Überstunden enthalten sein sollen. Eine besondere Bezahlung von Überstunden gibt es dann nicht.

Hierzu das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.12.2016, Aktenzeichen: 5 AZR 362/16): „Die Vergütung von Überstunden setzt – bei Fehlen einer anwendbaren tarifvertraglichen Regelung – entweder eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung oder eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 612 Abs. 1 BGB voraus. Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf die Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst.“

Wie werden Überstunden behauptet bzw. bewiesen?

Wenn der Arbeitnehmer Überstundenabgeltung fordert, muss er zunächst vorzeigen, in welchem Umfang er über die normale vertragliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es ist also erforderlich, dass der Arbeitnehmer vortragen kann, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat.

Wer Überstunden fordert, sollte also eine Liste seiner täglichen Arbeitszeiten vorlegen können. Andernfalls drohen spätestens vor Gericht erhebliche Probleme! Die erste große Hürde ist aber geschafft wenn der Arbeitnehmer die Arbeitszeit durch eine detaillierte Liste darlegen kann. Denn der Arbeitgeber muss nun hierauf Stellung nehmen und Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und vortragen, welche Arbeiten er zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen – nicht – nachgekommen ist. Kann sich der Arbeitgeber hierzu nicht mehr äußern, verliert er den Prozess.

Das Bundesarbeitsgericht betont aber, dass die vorgenannten Regelungen nicht blind in jedem Fall angewendet werden können. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Dies erschwert leider die Rechtsanwendung für den ungeübten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Es gibt leider keine Anleitung, die für alle Fälle gilt.

An Kraftfahrer (LKW-Fahrer) werden z. B. sehr geringe Anforderungen gestellt. Für diese Berufsgruppe reicht es bereits aus, dass im Einzelnen vorgetragen wird, an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und wann beendet hat. Überstunden können dadurch sehr leicht behauptet werden. Die gleichen geringen Anforderungen dürften auch für Flugpersonal und Piloten oder Zugpersonal gelten. Der Arbeitgeber kann sich sodann auch nicht mit der Behauptung begnügen, er habe keine Kontrollmöglichkeiten über die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmer habe Zeiterfassungsgeräte falsch bedient. Der Arbeitgeber würde damit den Rechtsstreit verlieren.

Wie hoch ist das Arbeitsentgelt für Überstunden

Der Arbeitnehmer erhält auch für Überstunden seinen normalen Stundenlohn, wenn keine anderen Regelungen vereinbart wurden oder aufgrund einer betrieblichen Übung gelten. Für einen Überstundenzuschlag fehlt es jedenfalls an einer gesetzlichen Regelung. In der Regel dürfte es einen solchen Zuschlag auch nicht in bestimmten Branchen geben. Ist eine Monatsvergütung vereinbart, ist hieraus der durchschnittliche Stundenlohn zu berechnen: Monatslohn / durchschnittliche Arbeitsstunden.

Für die Praxis:

  1. Wollen Arbeitnehmer Überstunden geltend machen, müssen Sie Buch über ihre täglichen Arbeitszeiten führen.
  2. Ob und wie weit Überstunden ausgezahlt werden hängt von einem Tarifvertrag ab, evtl. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder ob eine Bezahlung allgemein erwartet werden kann (dies dürfte jedenfalls bei normalen Einkommen stets angenommen werden können).
  3. Bei der Ermittlung der Anzahl der Überstunden ist zunächst die Regel- oder Normalarbeitszeit festzustellen. Evtl. verbietet sich je nach Vertragsgestaltung eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Betrachtungsweise. Ggf. ist bei der Berechnung von Überstunden ein Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen zu betrachten (§ 3 ArbZG).
  4. AUSCHLUSSFRISTEN!!! Ansprüche auf Überstunden können je nach Vertragsgestaltung schon nach 3 Monaten „verjähren“.