Fortbildung Arbeitsrecht

Fortbildung Aufhebungsvertrag und Abfindung

Fortbildung zu den Themen: Aufhebungsvertrag und Abfindung ohne Sozialversicherungs- und Steuerschaden Überbrückungsbedarf bis Renteneintritt Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung Beitragsschäden verhindern und Beitragsbedarf finanzieren.

Das Arbeitsrecht und das Sozialrecht haben große Schnittstellen. Daher müssen Fragen des Sozialrecht auch vom Arbeitsrechtler beachtet werden. Insbesondere bei Aufhebungsverträgen kurz vor der Rente gibt es einiges zu beachten. Wie kann man frühestmöglich ohne größere finanzielle Nachteile vor der Rente seine Beschäftigung beenden?

Wann beginnt die Regelaltersrente? Was gilt für besonders langjährig Versicherte? Was gilt für nur „langjährige Versicherte“ und welche Abschläge entstehen? Welche Regelungen gelten für die Rente bei vorliegen einer Schwerbehinderung?

Was muss bei einem Aufhebungsvertrag hinsichtlich des Arbeitslosengeldes beachtet werden? Und was ist ein „Brückenjahr“? Und wie kann dies taktisch am besten genutzt werden um Steuern zu sparen und um eine Sperrzeit zu verhindern? Wann kann die Sperrzeit länger als 3 Monate dauern?

Was ist die Fünftelungsregelung? Wie kann damit die Steuer für eine Abfindung reduziert werden? Warum soll eine Abfindung nicht in 2 oder mehr Teilen ausgezahlt werden?

Alle vorgenannte Fragen und mehr stellen sich bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Daher müssen die Probleme beachtet werden, bevor Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben. Arbeitsrechtler sollten diese Frage auf den Schirm haben und den Mandanten gegebenenfalls an zuständige weitere Stellen verweisen können (Rentenberater, Steuerberater, Krankenversicherung).

Zur Klärung vieler dieser Fragen habe ich am 30. September 2021 an einer sehr interessanten Fortbildung, natürlich Online, teilnehmen können. Die Referenten Richterin Dunja Barkow-von Creytz und Vors. Richter Stefan Rittweger konnten die schwierigen Themen sehr gut und praxisnah veranschaulichen. Beide sind am Bayerischen Landessozialgericht in München tätig und haben daher viel Erfahrungen in dem Themenkomplex.