Fortbildung – Arbeitsverträge richtig gestalten!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterliege ich einer jährlichen Fortbildungspflicht, um die Befugnis der Führung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aufrechtzuerhalten. Dabei ist die „Fortbildungspflicht“ weniger eine Pflicht als die perfekte Möglichkeit, sein Wissen im Arbeitsrecht aufzufrischen und ständig zu erweitern. So widmete ich mich dieses Mal mit einer Vielzahl von Kollegen aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht den Arbeitsverträgen.

Lehrgangsinhalt

 

Die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung werden in der arbeitsrechtlichen Praxis erfahrungsgemäß nicht immer in vollem Umfang ausgeschöpft. Daher ist für eine souveräne Vertragsgestaltung die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Dir Fortbildung stellt die neueste Rechtsprechung vor und zeigt Strategien auf, wie die Interessen der Arbeitsvertragsparteien praxistauglich und fair zu einem Ausgleich gebracht werden können. Konkrete Beispiele aus der Vertragspraxis zeigten die Vorzüge und Schwachstellen einzelner Gestaltungsvarianten auf. Ein besonderes Augenmerk wurde auf Flexibilisierungsklauseln im Entgelt- und Arbeitszeitbereich gelegt.
Vielen Dank an die Referenten für die hervorragende Weiterbildung!

Fortbildung Arbeitsrecht 24.09.2019