Der Gütetermin im Arbeitsgerichtsprozess

Das arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es einen echten Gütetermin gibt. Zweck der Güteverhandlung ist die Herbeiführung einer gütlichen Einigung. Falls dies scheitert, wird der Termin zur Kammerverhandlung anberaumt.

Der Gütetermin wird von dem Vorsitzenden alleine geleitet. Erst im späteren Kammertermin treten zwei ehrenamtliche Richter hinzu, welche jeweils aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber stammen.

Im Gütetermin wird alleine die Möglichkeit einer Einigung ausgelotet. Hierbei wird der Richter die Risiken des Rechtsstreits für die Parteien erläutern und entsprechend einen Vorschlag einer Einigung machen. Wer sich nicht einigen will, muss dies nicht und sollte sich auch nicht von den manchmal sehr energischen Einigungsversuchen umstimmen lassen. Aber eine Verweigerung einer Einigung sollte wohl überlegt werden:

 

Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtliche Entscheidung, gerade wenn es sich um die Wirksamkeit einer Kündigung handelt, steht vielfach unter keinem guten Stern mehr.

 

Wer vor einem Gütetermin steht, sollte sich daher im Vorfeld Gedanken über die Grenzen seiner Einigungsbereitschaft machen. Wo liegt die Schmerzgrenze für eine Einigungsbereitschaft? Mit welchem Einigungsangebot startet man die Verhandlungen? Wer sich diese Gedanken im Vorfeld macht, muss sich diese Gedanken nicht mehr im Termin machen, der ohnehin schon eine Stresssituation darstellt.

Geht es um die Zahlung einer Abfindung, wird oft folgende Formel (unüberlegt) genannt: 1/2 des letzten Bruttomonatslohn x Anzahl der Beschäftigungsjahre ergibt die Höhe der Abfindung.

 

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdiente zuletzt EUR 2.000,00 brutto und war 10 Jahre beschäftigt. Die Hälfte des Bruttomonatslohns beträgt EUR 1.000,00. Daraus folgt: EUR 1.000,00 x 10 Jahre = 10.000,00 EUR Abfindung.

Bei dieser Formel sind jedoch keinerlei Risiken des Prozesses berücksichtigt. Je nachdem sollte der Anwalt darauf achten, dass durch Berücksichtigung der Risiken an dieser Stellschraube erheblich gedreht werden muss.

 

Was sind die größten Risiken im Kündigungsschutzprozess?

Für den Arbeitgeber kann der Verlust des Prozesses einen erheblichen Lohnnachzahlungsbetrag ergeben. Denn der Arbeitgeber müsste für die Zeit des Prozesses, wenn er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt hat, sämtlichen Lohn nachzahlen. Eine weitere Personalplanung während des Laufs des Prozesses fast nicht möglich.

Für den Arbeitnehmer bedeutet der Verlust des Prozesses dass er keinen Lohn während des Prozesses erhält. Wenn der Prozess in die Berufung geht, bedeutet dies Lohnverlust für mehrere Jahre. Die Planung der eigenen Zukunft ist während des Prozesses kaum möglich. Aber auch wenn der Kündigungsschutzprozess gewonnen wurde, wird das Arbeitsverhältnis beeinflusst durch den Prozess kaum mehr so sein wie früher.

Eine richtige Strategie zu entwickeln ist für den Prozess daher unerlässlich. Nur wer die Besonderheiten des Arbeitsrechts kennt, wird mit der richtigen Strategie seine Ziele am besten erreichen können. Oft wird der Gütetermin von den Parteien und manchmal auch von dem Gericht nicht sorgfältig vorbereitet. Die dann voreilig geschlossenen Bedingungen einer Einigung sind dann meist nicht zufriedenstellen.